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CME-Fragebogen | 10 Fragen

Neuroleptika bei Demenz

Dr. med. Ulrich Scharmer

GĂŒltig bis: 08.05.2024

ZUSAMMENFASSUNG:

Bei fast allen Patienten mit Demenz entwickeln sich im Verlauf der Erkrankung auch Symptome, die nicht in den Bereich der kognitiven Störungen fallen. Einige dieser „psychischen und Verhaltenssymptome“ (Behavioural and Psychological Symptoms of Dementia, BPSD) belasten das pflegende Umfeld oft stärker als die Patienten selbst. BPSD haben Ähnlichkeiten mit einzelnen Plus- oder Minussymptomen bei Schizophrenie und sprechen teilweise auf Neuroleptika und andere psychotrope Wirkstoffe an.

Bei BPSD wird empfohlen, zuerst nach potenziellen Auslösern zu suchen und diese – wenn möglich – auszuschalten oder zu modifizieren. Dazu gehören
ungenügend behandelte Schmerzzustände ebenso wie Infekte, Dehydratation/Mangelernährung, Hör-und Sehprobleme oder auch konfliktträchtige Wechselwirkungen mit betreuenden Personen.

Allgemeiner Konsens in Leitlinien ist, dass bei Fortbestehen von BPSD zuerst alle pflegerischen Ansätze ausgeschöpft werden sollen, bevor man die Verordnung von psychotropen Wirkstoffen in Erwägung zieht. Zwischen der Theorie dieser Leitlinienempfehlungen und der realen Pflegesituation klaffen bisweilen unüberbrückbare Lücken – im häuslichen Umfeld ebenso wie in Heimen. Wenn pflegende Angehörige die Grenzen ihrer
Belastbarkeit erreicht oder schon überschritten haben oder eine Intensivierung pflegerischer Maßnahmen am Personalschlüssel einer Einrichtung scheitert bzw. ein hoher Anteil besonders schwer an Demenz Erkrankter zu versorgen ist, führt am Einsatz von Medikamenten kaum noch ein Weg vorbei. Allerdings können Neuroleptika die Mortalität Demenzkranker deutlich erhöhen. Ihre Anwendung bei diesen Patienten ist daher nicht unumstritten.

Hausärztinnen und Hausärzte, die Demenzpatienten in häuslicher oder institutioneller Pflege betreuen, geraten oft in Konflikte, wenn der Wunsch nach
Verordnung von Psychopharmaka für die Kranken an sie herangetragen wird: Wann ist es ethisch vertretbar, Psychopharmaka im Interesse Dritter zu verschreiben? Überwiegen die möglichen Risiken den Nutzen?
Konsens besteht zumindest darin, dass bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung die sofortige Verordnung geeigneter Antipsychotika indiziert ist.

Die Zahl der psychotropen Wirkstoffe, die zur Behandlung bei BPSD in Leitlinien empfohlen werden, ist überschaubar. Für einige Neuroleptika gibt es keine belastbaren Studien über den Einsatz bei älteren Patienten mit Demenz. Die Anwendung in der Indikation BPSD erfolgt mit Ausnahme von Risperidon und Haloperidol off label.

Zu den wichtigsten Grundsätzen der Verordnung von Psychopharmaka bei BPSD zählen: Meiden von anticholinergen Arzneimitteln, möglichst keine sedierenden Substanzen geben, mit der niedrigsten möglichen Dosis beginnen, die Wirksamkeit überwachen und die weitere Dosis daran orientieren. Nach Eintreten einer Besserung ist zu prüfen, ob die Indikation weiter besteht. Idealerweise wird die Anwendung auf wenige Wochen beschränkt. Zeigt eine ausreichend dosierte Medikation keine Wirkung, gibt es keinen Grund, sie beizubehalten. Erwogen werden kann dann der Wechsel auf einen anderen Wirkstoff.

VNR: 2760909012693770012
©Juan GÀrtner - stock.adobe.com

1. Wie hoch ist der Anteil von Patienten in stationÀrer Pflege, die ein Neuroleptikum erhalten (ca.)?

A
B
C
D
E

2. Welches Symptom gehört NICHT zu BPSD (Behavioural and Psychological Symptoms of Dementia)?

A
B
C
D
E

3. Zur BasisabklÀrung bei BPSD gehört NICHT?

A
B
C
D
E

4. KEIN typisches Symptom eines Delirs ist?

A
B
C
D
E

5. Welcher der folgenden Wirkstoffe ist fĂŒr die (auf sechs Wochen befristete) Behandlung bei BPSD zugelassen?

A
B
C
D
E

6. Welche Aussage trifft zu?

A
B
C
D
E

7. Welche Aussage zur medikamentösen Therapie von BPSD trifft zu?

A
B
C
D
E

8. Welche Aussage zu Schlafstörungen bei Demenzkranken ist korrekt?

A
B
C
D
E

9. Welche Aussage zur Verordnung von Bedarfsmedikation trifft NICHT zu?

A
B
C
D
E

10. Die stÀrkste anticholinerge Wirkung der nachfolgend genannten Substanzen hat?

A
B
C
D
E